Wochenenden und insbesondere die Ferienzeiten sind für Familien, aber auch für die Menschen mit Behinderungen selbst, oft problematisch. Die Strukturierung des Tages und die Entlastung durch KiTa, Schule oder WfbM entfallen. Wenn keine eigenständige Beschäftigung des Menschen mit Behinderung möglich ist und Anleitung, Hilfestellung und Beaufsichtigung von den Eltern nicht ständig geleistet werden können, treten Schwierigkeiten unterschiedlichster Art, wie z. B. Verhaltensprobleme, Lethargie, Esssucht auf. Dies stellt eine zusätzliche Belastung und Herausforderung für die Angehörigen dar.
Menschen mit Behinderungen ist es i. d. R. nicht möglich, an allgemeinen Urlaubsangeboten teilzunehmen und ihrem Bedürfnis nach einer interessanten Ferien-/ Urlaubsgestaltung nachzugehen, Neues kennenzulernen, vielfältige Eindrücke zu sammeln, sich zu entspannen und eine Auszeit von Familie und Alltag zu nehmen.
Durch Kurzzeitbetreuungen im Umfang von ein bis drei Wochen in kleinen Gruppen an anderen Orten (z. B. in Ferienhäusern) kann den Menschen mit Behinderungen und ihren Familien eine positive Alternative geboten werden. Im Vordergrund steht die Entlastung der Familien. Die Kurzzeitbetreuungen schaffen „Freiräume“ zur Erholung für Eltern und Kinder und ermöglichen den pflegenden und betreuenden Angehörigen die Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Sie sollen die Pflege- und Betreuungsfähigkeit der Familien erhalten und gleichzeitig Menschen mit Behinderungen mehr Autonomie und Selbstständigkeit außerhalb des Elternhauses ermöglichen.
Personenkreis
Die Kurzzeitmaßnahmen richten sich an Familien, die eine mehrtägige Entlastung von der alltäglichen Betreuung und Pflege ihres behinderten Angehörigen benötigen,
und an Menschen mit Behinderungen, die ein mehrtägiges Ferien-/Urlaubsangebot nutzen möchten, das an ihren Bedürfnissen ausgerichtet ist, und bei dem ihre behinderungsbedingten Besonderheiten und Schwierigkeiten berücksichtigt werden.
An den Maßnahmen können Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen teilnehmen, die im Sinne des § 53 SGB XII eine Behinderung haben oder von Behinderung bedroht sind, und die nicht in einer stationären Einrichtung wohnen. Es ist uns sehr wichtig, dass auch Menschen mit schwersten Behinderungen und/oder hohem Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf teilnehmen können. Die Betreuerteams werden jeweils entsprechend der Bedürfnisse und Anforderungen der Reiseteilnehmer zusammengestellt und bestehen aus pädagogischen und/ oder pflegerischen Fachkräften, Hilfskräften, Zivis und Mitarbeiterinnen im Freiwilligen oder Berufsvorbereitenden Sozialen Jahr.
Inhalte
- Ein- bis zweiwöchige Gruppenreisen in den schlewig-holsteiner Ferienzeiten
- Mehrtägige Betreuung einzelner Personen in der Wohnung der Familie
- Gruppenreisen an 4 – 6 Wochenenden im Jahr
- Reiseziele sind Orte an Nord- und Ostsee, an der Schlei, in der Heide, aber auch Städtereisen z.B. nach Berlin und Bremen, sowie Themen-Reisen, z.B. Ponyfreizeit, erlebnispädagogische Reise, Musikfreizeit u.a.