Pflegedienst

Pflegedienst2023-11-30T12:19:12+01:00

Kontakt Pflegedienst

Helen Keese

Lohkoppel 1
22926 Ahrensburg

Tel. 04102 89 75 70
Fax 04102 89 75 11

fed@lebenshilfe-stormarn.de

Unser Pflegedienst richtet sich hauptsächlich an Familien mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit geistiger und/ oder körperlicher Behinderung.

Leistungen

Pflegerische Hilfen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung (§ 36 SGB XI (Sachleistung), § 38 SGB XI (Kombinationsleistung)

Häusliche (Kinder)Krankenpflege

Behandlungspflege (§ 37 SGB V)

Pflegeeinsätze bei Pflegegeldempfängern im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes (§ 37.3 SGB XI):
Diese Pflegeeinsätze sind bei Pflegestufe I und II einmal halbjährlich und bei Pflegestufe III einmal vierteljährlich vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie finden bei den Familien zu Hause statt. Dabei wird über die aktuelle Pflege- und Betreuungssituation gesprochen, die Eltern können Fragen stellen und Probleme ansprechen, und es wird über weitere Betreuungs- und Hilfsangebote informiert.

Beratung, Hausbesuche:
Unabhängig von den Pflegevisiten berät unser Pflegedienst aber auch jederzeit allgemein in allen Fragen rund um die Pflege, um Hilfsmittelversorgung, Wohnraumanpassung usw. und informiert Familien, welche Leistungen sie ergänzend beantragen können (z.B. Verhinderungspflege, die man stunden- oder auch tageweise nutzen kann (z.B. für die Reisen) oder Ergänzungsleistung/ zusätzliche Betreuungsleistung, wenn die Eltern mal ein paar Stunden Entlastung benötigen).
Bei den Beratungsbesuchen wird auch darüber informiert, welche Pflegeleistungen man für das laufende Pflegegeld erhalten kann. Wir helfen auch bei der Antragstellung.
Die Beratungsbesuche können bei den Familien zu Hause stattfinden, damit für sie kein Aufwand durch die Anreise zu uns entsteht.

Familien, die erstmals eine Pflegestufe für ihr Kind beantragen möchten und dabei Unterstützung wünschen, begleiten wir sowohl im Vorfeld – also zur Vorbereitung der Begutachtung durch den MdK – , als auch dadurch, dass wir auf Wunsch bei dem Begutachtungstermin dabei sind.

Haushaltshilfe:
Haushaltshilfen übernehmen wir z.B., wenn ein Elternteil erkrankt oder auf Kur ist, das andere Elternteil arbeiten muss und Kinder und Haushalt somit nicht versorgt werden können.
Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht beendet hat oder das eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist.
Auch Familien, in denen die haushaltsführende Person ihr erkranktes Kind während seines Krankenhausaufenthaltes begleitet und mit in das Krankenhaus aufgenommen wird, können Haushaltshilfe in Anspruch nehmen.

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI: dies beinhaltet die stundenweise Betreuung des Angehörigen mit Behinderung

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