Viele Eltern haben den Wunsch, dass ihr behindertes Kind im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht eine Regelschule und damit gemeinsam mit den Geschwistern und den Kindern aus der Nachbarschaft eine wohnortnahe Schule besucht. Viele Grundschulen und weiterführende Schulen bieten inzwischen integrative Beschulung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen an.
Damit ein individuell angemessener Schulbesuch in der gewählten Schulform möglich ist, kann es notwendig sein, dass eine Integrationskraft den Schüler begleitet. Dies ist grundsätzlich in allen Schultypen möglich (Sonder-/Förderschulen, Grundschulen, weiterführende Schulen, Berufsschulen, Fachhochschulen etc.). Kinder mit einer sehr schweren Mehrfachbehinderung oder einem extrem hohen Bedarf an Betreuung und Beaufsichtigung benötigen u. U. auch beim Besuch einer Sonderschule eine individuelle Begleitung, ohne die ein kontinuierlicher Schulbesuch nicht möglich wäre.
Personenkreis
Bei der individuellen Schulbegleitung handelt es sich um eine Leistung im Sinne der Eingliederungshilfe nach SGB XII für Kinder und Jugendliche, die eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind (Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung) sowie nach SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung.
Inhalte (Beispiele)
- Unterstützung bei der Organisation des Arbeitsplatzes (Herrichten des Schultisches, Umgang mit Hilfsmitteln und Arbeitsmaterialien, Ermöglichen der aktiven Teilnahme am Unterricht durch technische Unterstützung)
- Förderung der Mobilität und Selbstständigkeit (Unterstützung beim Raumwechsel, z. B. bei der Nutzung von Gehhilfen oder eines Rollstuhls, Unterstützung beim Wechseln der Kleidung, bei Toilettengängen und bei der Nahrungsaufnahme, Orientierungshilfe im Schulgebäude und auf dem Gelände, Unterstützung bei Pausenaktivitäten)
- Soziales Lernen (Unterstützung bei der Gestaltung sozialer Beziehungen, Umgang mit Grenzen, Regeln und Bedürfnissen, Umgang mit behinderungsbedingten Schwierigkeiten, Begleitung in Konfliktsituationen)
- Unterstützung beim Erarbeiten von Lerninhalten (Unterstützung beim Durchführen von Arbeitsaufgaben, Hilfen beim Lesen, Schreiben, Rechnen, z. B. Vorlesen von Arbeitsblättern, Mitschrift von Unterrichtsinhalten, Verständigungs- und Übersetzungshilfen, Einsatz von technischen Hilfsmitteln zum Erarbeiten von Lerninhalten, Hilfen zur Motivation und Konzentration)
- Sicherstellen der Teilhabe an besonderen Schulveranstaltungen (Begleitung auf Klassenreisen, Schulausflügen und bei Schulpraktika)
- Sicherstellen gesundheitlicher Aspekte (Gabe von Medikamenten, Messen von Blutzuckerspiegel, Versorgung bei einem epileptischen Anfall, Reduzierung von Gefahrensituationen, Erledigung aller anfallenden Pflegetätigkeiten)
- Begleitung auf dem Schulweg (gemeinsames Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel oder des Schulbusses, Begleitung zu Fuß)
Mitarbeiter
Die Koordination des Bereichs Schulbegleitung erfolgt durch eine pädagogische Fachkraft. Sie stellt für den Dienst die Fachaufsicht und die fachliche Qualität sicher.
Das Schulbegleitungsteam besteht aus Zivildienstleistenden, Mitarbeiterinnen im Freiwilligen oder Berufsvorbereitenden Sozialen Jahr, Hilfskräften sowie pädagogischen und pflegerischen Fachkräfte. Die notwendige Qualifikation der Schulbegleiter richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf der Schüler.