Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)2023-11-30T12:17:13+01:00

Kontakt Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Jessica Lorenz

Lohkoppel 1
22926 Ahrensburg

Tel. 04102 89 75 53
Fax 04102 89 75 11

fed@lebenshilfe-stormarn.de

Familie

Eine Familie mit Kind(ern) zu gründen, ist der Wunsch vieler Menschen. Nicht alle Mütter und Väter sind aber in der Lage, die Pflege und Erziehung des Kindes im erforderlichen und angemessenen Umfang zu leisten. Eltern mit und ohne Behinderungen sind diversen familiären und sozialen Belastungsfaktoren ausgesetzt. Eltern mit Behinderungen können bei der Erfüllung der Pflege- und Erziehungsaufgaben jedoch zusätzlich beeinträchtigt und auf personelle Hilfen angewiesen sein. Je nach Art und Schwere der Behinderungen, mit denen die Eltern leben, können unterschiedliche Unterstützungsbedarfe vorliegen.

Ziele der SPFH

Übergeordnetes Ziel der SPFH ist es, Eltern mit geistiger Behinderung ein Familienleben zu ermöglichen, das das Wohl des Kindes sicherstellt. Die ambulante Betreuung bedeutet für die Eltern ein Leben mit Kindern verbunden mit der Inanspruchnahme einer externen Betreuung.

Die Eltern werden bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder, bei der Entwicklung einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Elternrolle und bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie der Lösung von Konflikten und Krisen begleitet und unterstützt. Die Familien sollen langfristig so weit unterstützt werden, dass die Hilfe allmählich reduziert werden kann und die Familien zunehmend allein zurechtkommen. Grundsatz ist die Hilfe zur Selbsthilfe.

Die SPFH enthält verschiedene Leistungen zur Unterstützung von Eltern mit Behinderung bei der Betreuung und Versorgung ihrer Kinder. Hilfe, Beratung und Begleitung werden geleistet, wenn sie gebraucht werden.

Personenkreis

Eltern, die wegen ihrer Behinderung eine dem Wohl ihres Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleisten können, haben nach dem SGB VIII einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn diese Hilfe für die Entwicklung des Kindes geeignet und notwendig ist.

Inhalte (Beispiele)

  • Alltagsbegleitung in der Häuslichkeit der Familie
  • Anleitung und Begleitung bei der Haushaltsführung (Erstellen eines Haushaltsplanes, Planung und Durchführung des Einkaufs, Planung und Durchführung der Essenszubereitung, Reinigen der Wohnung, kindgerechte Gestaltung der Wohnung)
  • Unterstützung bei der Koordinierung der alltäglichen Anforderungen und der Organisation des Tages- und Wochenablaufs (Aufstellen von Tagesplänen, Hilfe zur Führung eines Terminplaners, Einüben von Wegen zum Kindergarten, zu Ärzten etc.)
  • Unterstützung bei Freizeitaktivitäten
  • Förderung der Erziehungskompetenzen der Eltern, Stärkung des Zutrauens der Eltern in ihre eigenen Fähigkeiten
  • Anleitung und Begleitung eines angemessenen Umgangs mit den Kindern (Einüben von Spielverhalten, respektvoller Umgang miteinander, konsequentes Handeln, Zurückstellen eigener Bedürfnisse vor denen der Kinder, liebevoller Umgang)
  • Erlernen und Einhalten von Ritualen (z. B. Abendrituale rund ums Abendessen und Zu-Bett-Bringen, Begrüßungsrituale)
  • Bewusstsein schaffen für eine kindgerechte Ernährung und Hilfestellung bei der Umsetzung
  • Unterstützung im Kontakt mit Ämtern und Institutionen, Hilfestellung bei Behördenangelegenheiten und Arztbesuchen
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen im sozialen Umfeld (z.B. mit Freunden, Nachbarn etc.)
  • Begleitung zu Elterngesprächen in Kindergarten oder Schule

Aktuelles

Nach oben