Frühförderung

Frühförderung2023-12-05T11:14:38+01:00

Kontakt Frühförderung

Kontakt Frühförderung

Annett Horn

Erika-Keck-Straße 4
22926 Ahrensburg

Tel. 04102 88 58 61
Fax 04102 88 58 69

fruehfoerderung@lebenshilfe-stormarn.de

Für wen ist Frühförderung?

  • Ist ihr Kind im Alter von 0-6 Jahren (bzw. noch nicht in der Schule)?
  • Hat der Kinderarzt oder haben die Erzieherinnen im Kindergarten Ihnen mitgeteilt, dass sie eine Förderung ihres Kindes für sinnvoll halten?
  • Machen Sie sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes oder bezüglich seines Verhaltens?
  • Ist die Entwicklung ihres Kindes allgemein oder in Teilbereichen, wie z.B. in der Grobmotorik, in der Feinmotorik, in der Sprache, in der Wahrnehmung oder im Sozialverhaltens verzögert?
  • Wurde ihr Kind zu früh geboren, leidet es an einer schweren Erkrankung oder wurde bei ihrem Kind eine Behinderung diagnostiziert?

Dann sind Sie bei uns richtig!

Was ist Frühförderung?

  • Frühförderung ist eine individuelle Entwicklungsbegleitung des Kindes und seiner Familie in seiner Lebenswelt.
  • In der Frühförderung werden die Ressourcen des Kindes entdeckt und Hilfestellungen zu seiner Entfaltung gegeben.
  • Sie umfasst Spielangebote aus allen Entwicklungsbereichen des Kind, z.B. der Grobmotorik, der Feinmotorik, der Wahrnehmung, der Sprache, des Spiel- und Lernverhaltens und des Sozialverhaltens.
  • Im Zentrum unserer Arbeit steht der Dialog, das meint sowohl die Signale unseres Gegenübers (Kind und Eltern) als auch die Interaktion zu beobachten, wahrzunehmen, zuzulassen und angemessen zu beantworten.
  • Entwicklungsbesonderheiten des Kindes werden gemeinsam beobachtet und es wird versucht die Hintergründe zu verstehen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen
  • Wir bieten Austausch und Beratung über die Entwicklung ihres Kindes, seine Bedürfnisse und seine Erziehung.

Wo findet Frühförderung statt?

Frühförderung findet in der Regel im häuslichen Bereich statt.
Bei Bedarf kann die Frühförderung auch …
– in den Räumen der Frühförderung stattfinden. Hier stehen zwei Bewegungsräume und ein großer Förderraum zur Verfügung.
– im Kindergarten, in der Krippe oder bei der Tagesmutter stattfinden. (Das Einverständnis der entsprechenden Einrichtung vorausgesetzt)

Wie bekomme ich Frühförderung?

  1. Rufen sie uns am besten an oder schicken sie uns eine Mail. (siehe Kontakt)
  2. Wir verabreden mit ihnen einen Termin bei Ihnen zuhause zum Erstkontakt. In diesem helfen wir Ihnen u.a. bei der Antragstellung beim Kreis-Sozialamt
  3. Bei Kindern ab dem 3. Lebensjahr erfolgt des Weiteren eine Eingangsdiagnostik mit dem Kind.
  4. Die Kosten werden bei festgestelltem Bedarf vom Kreis-Sozialamt übernommen und über die Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) finanziert.

Wer sind wir?

  • Wir sind ein Team von Dipl. SozialpädagogInnen, Dipl. HeilpädagogInnen, Interdisziplinärer FrühöföderInnen, Dipl. PädagogInnen, Dipl. RehabilitationspädagogInnen, Elemenatar- und Integrationspädagogen und weiteren Fachkräften.
  • Viele unserer Mitarbeiterinnen haben Zusatzausbildungen (z.B. in Systemischer Beratung, in Begleitung in der Arbeit am Tonfeld® nach Heinz Deuser, in hp Montessori-Arbeit, in traumapädagogischer Arbeit, in Entwicklungsbegleitung nach Doering, in Kunsttherapie)
  • Kontinuierliche Fortbildungen sind für uns selbstverständlich.

Mit wem arbeiten wir zusammen?

Wir legen großen Wert auf die Zusammenarbeit mit Therapeuten, Kindergärten, Krippen, Ärzten, sozialpädiatrischen Zentren, Kinderkliniken und Beratungsstellen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt.

Was bieten wir zusätzlich an?

  • Wassergewöhnung im Schwimmbad der Woldenhornschule
    • Mutter und Kind können in ruhiger Atmosphäre gemeinsam das Wasser erleben, begreifen, erfahren und fühlen.
    • Der Körper wird durch den Wasserwiderstand besser wahrgenommen.
    • Der Muskeltonus wird reguliert.
    • Der Wasserdruck trainiert die Atemmuskeln und regt den Blutkreislauf an.
    • Das Wasser stimuliert die Basissinne und fördert somit außer der Grob- und Feinmotorik auch das Sprechen, Sehen, Hören und Denken.

Die Kosten für die Teilnahme an der Wassergewöhnung können bei entsprechender Bewilligung über die Frühförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe abgerechnet werden.
Ist dies nicht möglich, so besteht die Möglichkeit, die Wassergewöhnung privat zu bezahlen.

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